Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes werden nachstehende Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht. Die Beschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.
Ablauf der Referendumsfrist:...
Gestützt auf § 26, Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden nachstehende Versammlungsbeschlüsse veröffentlicht, welche alle genehmigt wurden. Die Beschlüsse gelten abschliessend (§ 30 Gemeindegesetz).
Ortsbürgergemeindeversammlung
1.Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 27. Juni 2025
Die Gründeponie befindet sich oberhalb dem Schulhaus Schüppel.
Leider wurde erneut Material beseitigt, welches nicht entsorgt werden darf.
Wir bitten Sie, dort nur Schnittgut zu...
Als Nachführungsgeometer Kreis Zurzach sind wir vom Vermessungsamt des Kantons Aargau beauftragt, den Plan für das Grundbuch aktuell zu halten. (Art. 22 und 23 der Verordnung über...