Absolutes Feuer-und Feuerwerksverbot

Aufgrund der zurzeit herrschenden Trockenheit ausbleibenden
Niederschlägen und Hitze gilt im Verbandsgebiet des
Bevölkerungsschutzes Zurzibiet (Bezirk Zurzach zzgl. den Gemeinden
Schwaderloch und Mandach) ab dem 23. Juli 2026, 8.00 Uhr die
Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot».


Verhalten bei Trockenheit Gefahrenstufe 5:
• Im ganzen Verbandsgebiet (Bezirk Zurzach zzgl. Gemeinden
Schwaderloch und Mandach) gilt ab dem 23. Juli 2026, 8.00
Uhr die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und
Feuerwerksverbot».


• Keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer wegwerfen.


• Eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt,
ist einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im
Siedlungsgebiet zulässig.


Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach
ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben.
Gemeinderäte der Gemeinden im Bezirk Zurzach sowie Mandach
und Schwaderloch. bevs-zurzibiet.ch

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