Versetzen bestehendes Sackgassenschild, mit Durchgangserlaubnis Fussgänger und Fahrräder

Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) und die zugehörige Verordnung über die Strassensignalisation vom 5. September 1979 (SSV; SR 741.21) werden folgende Verkehrsbeschränkungen verfügt:

Verfügende Behörde
Gemeinde
Name der Strasse
Art der Verkehrsbeschränkung


Gemeinderat Siglistorf
Siglistorf
Belchenstrasse
Sackgassenschild mit Durchgangserlaubnis für Fussgänger und Fahrräder.

Versetzen des bestehenden Schildes von Parzelle 133 Belchenstrasse – beim Tägerbach - zum Abzweiger in die Stichstrasse Parzelle 113.

Einsprachen

Einsprachen gegen diese Verkehrsbeschränkungen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 19.6.2025 bis 18.7.2025 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Gemeinde Siglistorf

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