Steuern und Finanzen
Verfallsanzeigen für die Steuern 2026
Ab Mitte September werden die Verfallsanzeigen für die Steuern 2026 zugestellt. Die Steuerpflichtigen erhalten eine Verfallsanzeige, wenn die Steuern 2026 noch nicht vollumfänglich beglichen sind. Die Verfallsanzeige ist keine Mahnung. Sie dient lediglich dazu, den Zahlungstermin für die provisorischen Steuern vom 31. Oktober 2026 nochmals anzukünden.
Die prov. Steuerrechnung richtet sich nach dem mutmasslichen Steuerbetrag. Sollte der prov. Steuerbetrag nicht den Gegebenheiten im Bemessungsjahr 2026 entsprechen, zögern Sie nicht, unter Vorlage der Belege (Lohnabrechnung usw.) bei der Abteilung Steuern eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnung zu verlangen.
Befinden Sie sich in finanziellen Schwierigkeiten oder sollte eine fristgerechte Bezahlung der offenen Steuern nicht möglich sein, nehmen Sie bitte mit der Abteilung Finanzen (finanzen@siglistorf.ch oder Tel. 056 243 11 50) frühzeitig Kontakt auf.
Nach erfolgter Mahnung kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Bitte beachten Sie, dass Gebühren für Mahnungen (CHF 35.00) und Betreibungen (CHF 100.00) erhoben werden. Wir danken Ihnen für eine fristgerechte Bezahlung der Kantons- und Gemeindesteuern 2026 bis zum 31. Oktober 2026.