Leerwohnungszählung

Im Auftrag des Bundesamtes für Statistik wird in der ganzen Schweiz eine Zählung der leerstehenden Wohnungen durchgeführt. Zu erheben sind alle bewohnbaren, aber leerstehenden Einfamilienhäuser und Wohnungen, welche am 1. Juni 2026 zur Miete oder zum Kauf angeboten werden.

Damit eine möglichst umfassende und lückenlose Erhebung möglich ist, werden Eigentümer und Liegenschaftsverwalter die per 1. Juni 2026 leerstehenden Häuser und Wohnungen zu melden und die Grösse (Anzahl Zimmer) anzugeben. Für die telefonische Meldung (056 243 11 33) oder eine Mitteilung per Mail gemeinde@siglistorf.ch bis 3. Juni 2026 wird bestens gedankt.

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