Information zur Signalisation bei der Einmündung Kantonsstrasse in die Belchenstrasse

Die offizielle Publikation ist bereits erfolgt. Einsprachen sind innert 30 Tagen seit Publikation vom 16.2.2026 bis 17.3.2026 bei der verfügenden Behörde einzureichen. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

 Die neue Situation stellt sich wie folgt dar:

Das Signal auf der linken Strassenseite bei der Brückenwaage und das rechts davon aufgestellte Verbotssignal wird ersetzt durch eine Hinweistafel

"keine Durchfahrt auf den Belchen bzw. zur Gemeinde Fisibach. Anwohner, Landwirtschaft und Höfe, sowie Zubringerdienst (inkl. LKW) gestattet."

Ein neues Fahrverbot für LKW, Autos und Motorräder mit Zusatzschild "Zubringerdienst gestattet" wird beim Parkplatz der Kirche, zur Einfahrt in die Belchenstasse, sowie im Bereich des Brunnens an der Kreuzung Belchenstrasse/Bachstrasse positioniert. Ersatzlos entfernt wird das bestehende Fahrverbot mit Zusatzschild "ab 450 m" an der Bachstrasse.

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