Hundehaltung
Polizeireglement § 33
Wir bitten Sie diese Punkte zu beachten.
- Es ist verboten, Hunde unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Bei Begegnungen von Menschen und Tieren sind Hunde an der Leine zu führen. Ausgenommen sind Hunde auf privatem, nicht öffentlich zugänglichem Areal.
- Im Bereich von Schul-, Sport- und Friedhofanlagen sowie öffentlichen Spiel- und Grünflächen und Kurparks sind Hunde zwingend an die Leine zu nehmen.
- Hunde müssen an den von der Gemeinde bezeichneten Orten an der Leine geführt werden.
- Ununterbrochen bellende Hunde sind im Gebäudeinnern zu halten.
- Die Hundehalter sind verpflichtetet, den Hundekot einzusammeln und in den dafür bestimmten Behältern zu deponieren.
- Hunde sind im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli an der Leine zu führen. In der übrigen Zeit können Hunde auf Waldstrassen unter direkter Aufsicht ohne Leine geführt werden.
- Im Weiten gelten die Gesetze über das Halten und Besteuern von Hunden, das Hundegesetz und die dazugehörende Vollziehungsverordnung, sowie die Verordnung zum Jagdgesetz des Kantons Aargau.
Hundesteuer
Im Mai 2025 wird den Hundehaltenden die Hundesteuer 2025/2026 in Rechnung gestellt. Die Rechnungen werden aufgrund der Meldungen im Vorjahr sowie des AMICUS-Registers ausgestellt. Die jährliche Hundesteuer beträgt CHF 120 und ist obligatorisch für Hunde im Alter von mehr als 3 Monaten.
Entsorgung von Hundekot
Vermehrt erhalten wir Reklamationen aus der Bevölkerung, dass sich Hunde in unseren Gemeinde- und Privatgebieten versäubern und der Hundekot einfach liegengelassen wird. Wir bitten alle Hundehalter, den Hundekot aufzunehmen und sachgerecht in den Robidog-Behältern zu entsorgen.
Zudem ist zu beachten, dass die Hunde ihr Geschäft nicht im hohen Gras verrichten. Denn Landwirte sind vermehrt mit verschmutztem Futter durch Hundekot konfrontiert. Ärgerlich ist nicht nur, dass das Tierfutter verschmutzt ist, sondern auch die Gefahr, dass der Krankheitserreger «Neospora caninum» auf die Nutztiere übertragen wird. (Die Infektionskrankheit Neosporose wird durch diesen Erreger hervorgerufen und kann insbesondere beim Rindvieh zu Fehl- oder gar Totgeburten führen.)
Die Hundehalter werden zu verantwortungsvollem Verhalten aufgefordert. Fehlbare Personen werden gemäß den entsprechenden Gesetzen und Reglementen zur Rechenschaft gezogen und gebüßt. Sollten Sie entsprechende Beobachtungen machen, so melden Sie diese bitte der Gemeindekanzlei.