Ergänzungsleistungen (EL)
EL helfen dort, wo die Leistungen der AHV/IV die minimalen Lebenskosten nicht decken. EL sind Versicherungsleistungen und keine Sozialhilfe. Rund 21'000 Aargauerinnen und Aargauer erhalten EL.
Woraus bestehen EL?
Die EL bestehen aus zwei verschiedenen Leistungen. Die jährliche EL wird anhand einer Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen berechnet. Sie wird monatlich ausbezahlt. Nebst der jährlichen EL können zusätzlich Krankheits- und Behinderungskosten geltend gemacht werden. Diese Kosten werden separat vergütet.
Wer hat Anspruch auf EL?
EL können Sie beanspruchen, wenn Sie in der Schweiz wohnen, eine Leistung der AHV/IV beziehen, ihr Vermögen unter der Vermögensschwelle von CHF 100'000 (Alleinstehende) oder CHF 200'000 (Ehepaare) liegt und Ihre Ausgaben höher sind als Ihre Einnahmen.
EL anmelden
Hier können Sie Ihren EL-Anspruch provisorisch berechnen lassen und sich für EL anmelden.
Siehe SVA Aargau, https:/www.ag.ch Aargau - Ergänzungsleistungen
Online Services für ihre Sozialversicherungen – Kanton Aargau